Vertragsrecht & Vertragsgestaltung

Das Zivil- und Vertragsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Ihr Vorteil ist, dass Ihnen unabhängig von der Einordnung Ihres rechtlichen Sachverhaltes und unabhängig vom Vertragstypus – sei es Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag oder auch Bauvertrag – jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Neben Fragen rund um die Vertragsauslegung und die gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen beschäftigen wir uns intensiv mit vertraglichen Sekundäransprüchen, wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Zum Bereich des Vertragsrechts gehören die Prüfung von Verträgen einschließlich allgemeiner Vertragsbedingungen, ebenso wie die Erstellung von Verträgen nach Ihren Vorgaben.

Detaillierte und umfassende vertragliche Regelungen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung sind unerlässlich um möglichst frühzeitig vertragliche Haftungsfallen auszuschließen. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB-Recht, verlangt insoweit die Kenntnis und Anwendung aktueller Rechtsprechung, ohne die eine gerichtliche Inhaltskontrolle eines Vertrages schnell zur Unwirksamkeit von wichtigen Vertragsklauseln führen kann. Erfahrung und Kompetenz garantieren, dass ein gelungenes Vertragswerk späteren Auseinandersetzungen über unklare oder lückenhafte Regelungen zuvorkommt und das wirtschaftliche Risiko eingegrenzt ist.