Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Sehr gerne vertreten wir Sie in allen wesentlichen Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat. Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierzu gehören auch Fragen angrenzender Rechtsgebiete, etwa des Gesellschafts- und des Steuerrechts, aber auch der Existenzsicherung im Hinblick auf Sperrzeitfragen gegenüber dem Arbeitsamt, sowie ebenso im Hinblick auf Fragen im Bereich des Sozialversicherungsrechts, des Rentenrechts und des allgemeinen Sozialrechts. Die einzelnen Tätigkeiten auf Arbeitnehmerseite umfassen hierbei u.a.:

• Streitvermeidende Beratung
• Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages
• Außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber
• Realisierung von Zahlungsansprüchen
• Beratung bei Arbeitgeberwechsel
• Hilfe beim Erstellen von Aufhebungsverträgen
• Beratung im Hinblick auf Sanktionsmöglichkeiten durch das Arbeitsamt bis
 hin zur Beratung zur Vermeidung von Sperrzeiten
• Wahrnehmung Ihrer Interessen im Arbeitsprozess
• Durchführung daran anschließender Zwangsvollstreckung
• Beratung bei Problemen im Bereich der Sozialversicherungsleistungen

Für Sie als Arbeitgeber
• Beratung und Unterstützung betrieblicher Personalarbeit
• Entwurf von Arbeitsverträgen
• Vorbereitung von Kündigungen
• Entwurf von Aufhebungsverträgen
• Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutz
• Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
 (Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen oder Altersteilzeitmodellen)
• Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
• Beratung bei geplanter Umstrukturierung Ihres Betriebes